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Die NAK
International hat der Internetseite http://www.nak-badragaz.ch/
untersagt einen zusammenfassenden Gottesdienst-bericht über den
Ämtergottesdienst von Stammapostel Leber vom 12.03.2006 zu
veröffentlichen.
Als
Begründung wurde angeführt, dass jeder Prediger das Copyright an
seiner Predigt habe und die NAKI selbst veröffentliche. Außerdem
sei dieser Gottesdienst nur für Amtsträger bestimmt gewesen.
Das ist umso
erstaunlicher, als das bisher selten ein Gottesdienst des
jeweiligen Stammapostels mit so viel positiver Kritik
begleitet wurde. Von den meisten Hörern wurden die Gedanken von
Stammapostel Leber freudig anerkannt und begrüßt. Seine klaren
und kämpferischen Worte wurden als Aufbruch zu neuen Ufern
gesehen und von der Internetgemeinde sehr positiv bewertet. Aber
zuviel Lob kann die NAKI anscheinend nicht vertragen. Die
Berufung auf das Urheberrecht steht bei einer öffentlichen
Predigt auf wackligen Füßen. Dazu heißt es im §48 UHG
§ 48
Öffentliche Reden
(1) Zulässig ist
1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über
Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen
Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen
den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei
öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche
Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden
sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden,“.
2.die
Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von
Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen,
kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.
(2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung
der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung,
die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.
Festzustellen ist noch, dass es
sich bei der Veröffentlichung der NAK Seite Bad Ragaz um ein
Gedächtnisprotokoll handelt und der Gottesdienst nicht
ausschließlich vor Amtsträgern gehalten wurde sondern auch die
Frauen oder Freundinnen der Amtsträger anwesend waren.
Auch theologisch ist das äußerst
bedenklich: Auf die Worte des Heiligen Geistes kann keine
Institution ein Recht geltend machen. Ist es ein von Menschen
hergestelltes Manuskript, auf das da die Hand gelegt wird, dann
fehlt es an der behaupteten direkten Wirkung des Heiligen Geistes.
Den äußerst positiven
Aufmerksamkeitsfaktor den der Stammapostel mit seiner Predigt
erreicht hat, verkehrt man durch solche klein karierten Aktionen
ins Gegenteil. Ein Stück mehr Gelassenheit würde manchem gut
tun.
Nachsatz vom 22.03.06
Weitere Recherchen in dieser Angelegenheit haben ergeben, dass
der Medienreferent der NAK nicht die Entfernung des Artikels
verlangt, sondern zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Art der
Berichterstattung nicht gewünscht wird und in Zukunft
unterlassen werden sollte.
Aber auch diese Feinheit ändert nichts an der Tatsache, dass
hier versucht wird massiv auf Berichterstattung Einfluss zu
nehmen.
Bp
2006-03-21 (mr+hw)
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