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 NAK beansprucht Urheberschaft auf Predigt

Die NAK International hat der Internetseite http://www.nak-badragaz.ch/ untersagt einen zusammenfassenden Gottesdienst-bericht über den Ämtergottesdienst von Stammapostel Leber vom 12.03.2006 zu veröffentlichen.

Als Begründung wurde angeführt, dass jeder Prediger das Copyright an seiner Predigt habe und die NAKI selbst veröffentliche. Außerdem sei dieser Gottesdienst nur für Amtsträger bestimmt gewesen.

Das ist umso erstaunlicher, als das bisher selten ein Gottesdienst des jeweiligen Stammapostels mit so viel positiver Kritik begleitet wurde. Von den meisten Hörern wurden die Gedanken von Stammapostel Leber freudig anerkannt und begrüßt. Seine klaren und kämpferischen Worte wurden als Aufbruch zu neuen Ufern gesehen und von der Internetgemeinde sehr positiv bewertet. Aber zuviel Lob kann die NAKI anscheinend nicht vertragen. Die Berufung auf das Urheberrecht steht bei einer öffentlichen Predigt auf wackligen Füßen. Dazu heißt es im §48 UHG

§ 48
Öffentliche Reden

(1) Zulässig ist

1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden,“.

2.die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.

(2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.

 

Festzustellen ist noch, dass es sich bei der Veröffentlichung der NAK Seite Bad Ragaz um ein Gedächtnisprotokoll handelt und der Gottesdienst nicht ausschließlich vor Amtsträgern gehalten wurde sondern auch die Frauen oder Freundinnen der Amtsträger anwesend waren.

 

Auch theologisch ist das äußerst bedenklich: Auf die Worte des Heiligen Geistes kann keine Institution ein Recht geltend machen. Ist es ein von Menschen hergestelltes Manuskript, auf das da die Hand gelegt wird, dann fehlt es an der behaupteten direkten Wirkung des Heiligen Geistes.

 

Den äußerst positiven Aufmerksamkeitsfaktor den der Stammapostel mit seiner Predigt erreicht hat, verkehrt man durch solche klein karierten Aktionen ins Gegenteil. Ein Stück mehr Gelassenheit würde manchem gut tun.

 

Nachsatz vom 22.03.06

Weitere Recherchen in dieser Angelegenheit haben ergeben, dass der Medienreferent der NAK nicht die Entfernung des Artikels verlangt, sondern zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Art der Berichterstattung nicht gewünscht wird und in Zukunft unterlassen werden sollte.

 

Aber auch diese Feinheit ändert nichts an der Tatsache, dass hier versucht wird massiv auf Berichterstattung Einfluss zu nehmen.

 

Bp 2006-03-21 (mr+hw)

 

 

 

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